Allgemeine Verkaufs – und Lieferbedingungen


Allgemeine Verkaufs – und Lieferbedingungen der Valbruna AG

(Aug. 2024)

Allgemeines:

Auf das Geschäft bzw. Vertragsverhältnis zwischen der Valbruna AG ("Lieferantin" bzw. "wir") und der Kundin kommen ausschliesslich die vorliegenden allgemeinen Lieferbedingungen zur Anwendung. Diese allgemeinen Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteil und haben übergeordnet Gültigkeit. Dem Einbezug von allfälligen Einkaufsbedingungen der Kundin wird hiermit explizit widersprochen, egal ob auf die Einkaufsbedingungen in der Bestellung der Kundin, der Angebotsannahme der Kundin oder sonst wo hingewiesen wird.

Preise:

In den angegebenen Preisen ist die MwSt., sofern geschuldet, noch nicht inbegriffen. Die MwSt. wird in den Rechnungen separat ausgewiesen. Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Preise in Fällen von Wechselkursänderungen, Preiserhöhungen unserer Lieferwerke oder Erhöhungen sonstiger Kostenfaktoren entsprechend anzupassen. Bei Bezügen ab ausländischen Werken kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Verrechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zu begleichen. Hält sich die Kundin nicht daran, so hat sie ohne Mahnung von diesem Zeitpunkt an Zins von 5% zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Unabhängig davon sind wir berechtigt, in einem solchen Fall die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung des Preises zurückzubehalten. Weitere gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt:

Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Sitz der Kundin ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Die Kundin gibt hiermit das Einverständnis im Sinne von Art. 4 der Verordnung betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte, dass wir den Eigentumsvorbehalt allein eintragen lassen dürfen.

Gewichtsermittlung:

Für die Gewichtsermittlung gelten die durch die Lieferantin durch Wägen ermittelten Gewichte.

Versand und Verpackung:

Versand und Verpackung erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Kundin.

Werkszeugnisse, Rüstpositionen und Expresslieferungen:

Für Werkzeugnisse werden CHF 15, für Rüstpositionen CHF 9 verrechnet. Bei Expresslieferungen wird ein Zuschlag von CHF 80 verrechnet.

Lieferfrist:

Für verspätete Lieferungen oder Nichtlieferungen wegen Rohmaterialmangels, Betriebsstörungen und anderen Fällen höherer Gewalt in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferwerken sowie wegen anderen nicht von uns zu vertretenden Umständen wird jegliche Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.

Spezifikationen:

Es ist Aufgabe der Kundin, die geforderten Normen, Qualitäten, Masse und Dimensionen der Lieferungen bzw. Materialien festzulegen. Wir sind in keiner Weise dazu verpflichtet, die Eignung der Lieferungen bzw. Materialien für deren Verwendungszweck zu beurteilen oder zu überprüfen.

Reklamationen:

Die Kundin hat die Lieferung innert 5 Tagen zu überprüfen und allfällige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, andernfalls sie als genehmigt gelten. Beanstandungen über Beschädigungen während des Transports sind vom Empfänger bei der Empfangnahme direkt an den Frachtfahrer zu richten. Bei nachweisbar fehlerhaftem Material oder mangelhafter Lieferung wird das Material bzw. die Lieferung nach unserer Wahl entweder nachgebessert, kostenlos ersetzt (wobei ersetzte Teile unser Eigentum werden) oder der Gegenwert dafür vergütet. Andere Gewährleistungsrechte irgendwelcher Art lehnen wir ausdrücklich ab. Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn die Kundin Änderungen oder sonstige Vorkehrungen am Material bzw. der Lieferung vornimmt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Im Übrigen ist die Haftung der Lieferantin im gesetzlich zulässigen Masse ausgeschlossen, was auch für die Hilfspersonenhaftung gilt. Im gesetzlich zulässigen Masse ist insbesondere die Haftung der Lieferantin für Schäden an anderen Objekten als am Material bzw. der Lieferung selbst ausgeschlossen, wie in etwa (aber nicht ausschliesslich) Mangelfolgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbruchkosten, entgangener Gewinn und entgangene Geschäftsmöglichkeiten sowie Haftungsschäden aufgrund Weiterverkaufs bzw. Weiterverarbeitung des Materials bzw. der Lieferung an/für Dritte.

Abschliessende Bestimmungen:

Rechte und Pflichten unter dem Vertragsverhältnis dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in anderer Weise auf Dritte übertragen werden. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform, was auch für diesen Schriftlichkeitsvorbehalt gilt. Im Falle von nicht durchsetzbaren Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und die Parteien vereinbaren, die nicht durchsetzbaren Bestimmungen durch eine durchsetzbare zu ersetzen. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen der deutschen und den anderssprachigen Fassungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen ist die deutsche Fassung alleine maßgebend.

Datenschutz:

Mit unserer Datenschutzerklärung auf https://www.valbruna.ch informieren wir über die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dem Angebot von Valbruna AG.

Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Bei allfälligen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der Lieferantin und der Kundin sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Lieferantin zuständig. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Normen des Internationalen Privatrechtsgesetzes.

Valbruna AG
CH-3270 Aarberg/BE